Kochclub-Kochlounge-Wien-Locationvermietung-AGBs

Stand 1. Jänner 2019
 

Der Kochclub Kochlouge Wien:

(im folgendem Kochclub genannt, betreibt und organisiert unter anderem Locations, die für Veranstaltungen zu mieten sind. Dazu zählen beispielsweise KochLounge, aber auch temporäre oder mobile Einheiten. Diese AGBS stellen einen Grundrahmen für die Nutzung dieser Locations dar. Diese AGBS finden keine Anwendung für andere Tätigkeiten des Kochclubs.
 

Gültigkeit, Markenrechte Nutzung:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Einzelvereinbarungen zwischen dem Verein Kochclub Kochlounge Wien  (in der Folge als Kochclub bezeichnet) und dem jeweiligen Vertragspartner (in der Folge kurz "Vertragspartner") betreffend die Benützung der Veranstaltungsräumlichkeiten, der Kochclub-Locations und alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von Partnerfirmen, die durch den Kochclub im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners beauftragt wurden, sowie im Einzelfalle aufgrund des jeweiligen Vertrages hinzugezogenen weiteren Firmen.
Diese AGBs sind mit obigem Ausstellungsdatum bis auf Widerruf gültig und ersetzten sämtliche früheren AGBs. Kochlounge ist eine geschützte Marke.. Die Verwendung der Marken ist nur mit Gestattung durch den Markeninhaber zulässig. Die Veranstaltungsräumlichkeiten dürfen nur für den vereinbarten Zeitraum, die vereinbarte Personenzahl und ausschließlich zum vereinbarten Zweck benutzt werden. Der Vertragspartner sorgt falls erforderlich für sämtliche behördlichen Anmeldungen der Veranstaltung und hat darüber hinaus sämtliche mit der Veranstaltung verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und vorgeschriebene behördliche Genehmigungen rechtzeitig zu erwirken. Die diesbezüglichen Kosten trägt der Vertragspartner.
 

Buchungsanfrage und Buchung:

Bei Buchungsanfragen wird durch den Kochclub eine vorläufige Reservierung vorgenommen die 10 Tage aufrecht bleibt und für beide Seiten unverbindlich ist. Die Fixierung einer Buchung der Location für den gewünschten Zeitraum erfolgt durch die Stellung einer Rechnung über die Raummiete. Bei Bezahlung des vereinbarten Mietbetrages innerhalb von 5 Werktagen ist der Termin fixiert. Es folgt darauf  eine Buchungsbestätigung durch den Kochclub.
 

Stornobedingungen:

Gibt der Vertragspartner bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin bekannt, dass er von der Einzelvereinbarung zurücktritt, ist der Vertragspartner verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Raummiete, bei Bekanntgabe des Rücktritts nach diesem Zeitpunkt bis zum dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn in Höhe von 100 % der Raummiete und 30 % von weiteren vereinbarten Entgelten zu bezahlen. Bei einvernehmlicher Änderung des Veranstaltungstermins und tatsächlicher Durchführung der Veranstaltung fallen keine Stornogebühren an.

Kann die Location für den gebuchten Zeitraum wegen technischer Gebrechen oder ähnlichem nicht genutzt werden, so wird der bezahlte Mietbetrag zur Gänze rückerstattet. Darüber hinaus gehende Haftungen durch Nichtnutzung sind beiderseits ausgeschlossen.
 

Schlüsselkaution:

Bei Übernahme der Location ist vom Vertragspartner eine Kaution in der Höhe von € 400,– in bar oder durch eine Kreditkartenbuchung zu erlegen. Diese Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Location und Schlüssel spätestens 5 Werktage nach der Veranstaltung zurückerstattet. Die Miete deckt nicht die Kosten von Schäden oder einer gegebenenfalls notwendigen Zusatzreinigung wegen unsachgemäßen Gebrauchs. In solchen Fällen werden diese Kosten mit der Kaution gegenverrechnet, die zur Teilabdeckung verwendet werden kann.
 

Verbrauchslager:

Um dem Vertragspartner Zusatzaufwände zu ersparen, sind in den Locations stets Kaffeekapseln, Mineralwasser, ein Getränkebestand, etc. eingelagert (siehe jeweilige Verbrauchsliste) und können gegen Bezahlung verwendet werden. Dazu liegt eine Verbrauchsliste mit Preis- und Mengenangaben auf, in der die vom Vertragspartner und dessen Gästen verbrauchten Mengen einzutragen werden. Die Abrechnung der Fehlbestände erfolgt mit der Endrechnung und kann mit der Kaution gegenverrechnet werden.
 

Miete & Nutzung:

Der Kochclub stellt die Veranstaltungsräumlichkeiten, Einrichtungen und Ausstattungen entsprechend der schriftlichen Einzelvereinbarung bzw. Auftragsbestätigung im eigenen Namen oder im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Kochclub-Locationpartners zur Verfügung.
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Veranstaltungsräumlichkeiten samt vereinbarter Infrastruktur, Ausstattung und Mobiliar bei der Übergabe in einwandfreiem Zustand befanden, es sei denn, der Vertragspartner meldet Schäden an den Räumlichkeiten oder am Inventar im Übernahmeprotokoll vor der Veranstaltung.
Bei der Nutzung ist insbesondere auf den ordnungsgemäßen, zum eigentlichen Zwecke gedachten Gebrauch der zur Verfügung gestellten Einrichtung und Ausstattung zu achten.

Eine Überschreitung der Personenanzahl um mehr als 10 Prozent, die Nutzung zusätzlicher Parkplätze, Zeitüberschreitungen oder aussergewöhnliche Verschmutzung, Vertragen von Möbeln und Geräten, Bruch und Schaden, sowie alle Kosten und Aufwände die durch nicht vereinbarungsgemäße Nutzung entstehen werden berechnet.

Hausordnung und eingebrachte Gegenstände:

Da sich eine Kochclub-Location oft in einem Wohngebiet befindet, haben sich alle Nutzer und deren Gäste unbedingt an die jeweils gültige, aushängende und ausgehändigte Hausordnung zu halten. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung können die Nutzer und deren Gäste jederzeit ohne Abmahnung und ohne Rückerstattung von Miet- oder Kautionsbeträgen aus der Location verwiesen werden. Das Einbringen von eigenen oder fremden Einrichtungsgegenständen, technischen Geräten, Bühnen, Dekoration, Blumenschmuck oder ähnlichem erfolgt auf Risiko des Vertragspartners, wobei der Kochclub keine diesbezüglichen Haftungen übernimmt. Der Vertragspartner hat für eine ausreichende Versicherung der eingebrachten Gegenstände zu sorgen. Jedenfalls hat der Vertragspartner etwaige polizeiliche oder behördliche Vorschriften zu beachten.
 

Haftung:

Der Kochclub und die Partnerlocations haften ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Location wartet die technischen Einrichtungen in regelmäßigen Abständen und haftet nicht für jegliches technisches Gebrechen oder technisches Versagen, welcher Art auch immer. Bei Unterbrechungen der Energie- oder Wasserversorgung trifft dem Kochclub keine Haftung.
Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden und Zusatzaufwände, die aufgrund bzw. in Zusammenhang mit der Veranstaltung an Veranstaltungsräumlichkeiten, technischem Equipment, Mobiliar oder sonstigem Inventar entstehen, für Schäden, die durch Gäste oder Besucher der Veranstaltung verursacht wurden, insbesondere für außergewöhnliche Abnutzung, für Schäden an eingebrachten Gegenständen bzw. für Schäden, die bei deren Auf- und Abbau entstanden sind, sowie für alle Folgen, die sich aus einer Überschreitung der genehmigten und bekannt gegebenen Gästezahl ergeben und für Schäden, die sich aus einer verspäteten oder vertragswidrigen Zurückstellung der Räumlichkeiten oder des Inventars ergeben, insbesondere wegen Nichtvermietung oder einer nur zu einem geringeren Entgelt möglichen Vermietung, einschließlich Ruf- und Kreditschädigung.
Weiters haftet der Vertragspartner auch für alle in seinem Buchungszeitraum konsumierten, aber nicht bezahlten Verbrauchswaren, sowie bei Buchungen ohne Veranstaltungsbetreuung für das korrekte Verlassen nach dem Sicherheitscheck und die ordnungsgemäße Versperrung der Location nach Ende der Buchung. Die Haftung ist betragsmäßig der Höhe nach nicht limitiert. Der Vertragspartner haftet in diesem Sinne für sich selbst und alle seine Gäste.
 

Sonstiges und anzuwendendes Recht:

Abweichende Vereinbarungen gelten nur insofern und insoweit, als diese schriftlich durch den Kochclub bestätigt werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Bezahlung der Raummiete durch den Vertragspartner als angenommen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen in den Einzelvereinbarungen ungültig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so lässt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für das Vertragsverhältnis gilt österr. Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL - Kaufrechtsübereinkommen, CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Wien.